Ab dem 01.01.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.
Der Steuersatz für Getränke bleibt unverändert bei 19%. Gastronomiebetriebe sollten Kassensysteme, Speisekarten und die Buchhaltung rechtzeitig auf die korrekte Trennung von Speisen und Getränken umstellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.


