Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei weiteren Stufen angehoben: zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro.
Parallel steigt die Minijob-Grenze zum 01.01.2026 auf 603 Euro und zum 01.01.2027 auf 633 Euro monatlich.
Betroffen sind insbesondere Arbeitsverträge, Minijob-Vereinbarungen und die Lohnabrechnung – wir prüfen für Sie frühzeitig, wo Anpassungsbedarf besteht.


