E-Rechnungspflicht: Nächste Stufe ab 01.01.2027

Laptop und Smartphone zeigen Hinweis zur E-Rechnungspflicht neben Rechnungsunterlagen auf dem Schreibtisch

Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich wird ab dem 01.01.2027 verschärft: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 Euro müssen inländische B2B-Rechnungen dann verpflichtend als elektronische Rechnung nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen.

Für kleinere Unternehmen unter dieser Umsatzgrenze gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027 – die vollständige Pflicht für alle B2B-Unternehmen greift dann ab dem 01.01.2028.

Die reine Empfangspflicht für E-Rechnungen besteht bereits seit dem 01.01.2025 für alle Unternehmen, unabhängig von der Umsatzhöhe. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Buchhaltungssoftware und -prozesse für den elektronischen Rechnungsversand gerüstet sind – wir beraten Sie gerne dazu.