Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze auf 633 Euro monatlich. Die Erhöhung wurde bereits beschlossen. Wir hatten im August 2025 darüber informiert, nun rückt der Stichtag 01.01.2027 näher.
Typischer Anpassungsbedarf: Bei Minijobs mit festem Monatsgehalt muss der Stundenlohn weiterhin mindestens 14,60 Euro betragen, gegebenenfalls müssen Sie die Arbeitszeit oder die Vergütung anpassen. Stundenlöhne, die vertraglich unter dem neuen Mindestlohn liegen, müssen Sie anheben.
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Verträge und Abrechnungen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.

